ich habe einen Funktionsplotter in Delphi geschrieben, der OpenGL (und damit dglOpenGL.pas) zum Rendern von Funktionsgraphen verwendet. Da ich außerdem die Toolbar2000-Komponenten verwende und diese unter GPL stehen, steht mein Funktionsplotter ebenfalls unter GPL-Lizenz. Dummerweise habe ich damit das Problem, dass ich keinen MPL-lizenzierten Code in meiner Anwendung verwenden darf, da MPL und GPL inkompatibel sind.
Gibt's denn die Möglichkeit den DGL OpenGL-Header unter GPL-Lizenz nutzen zu dürfen? Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem auch andere Projekte haben, die GPL-Bibliotheken als Abhängigkeiten haben. Kann mir da jemand mit ner konkreten Aussage weiterhelfen?
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Sollte kein Problem sein.
Der Hintergrund für die Lizenz ist im Prinzip die folgende:
Wenn jemand den Code ändert/verbessert, wollen wir darüber informiert werden bzw. an den Code kommen.
Aber jeder darf den Code in seinen Produkten verwenden, ohne dass wir ihnen eine Lizenz aufzwingen.
Danke für die Info. Das klingt gut, allerdings bräuchte ich eine Art "offizielle Erlaubnis", dass ich dglOpenGL unter GPL-Lizenz benutzen (mehr möchte ich ja auch nicht) darf.
Vielleicht wäre es ein guter Kompromiss, den dglOpenGL auch unter der LGPL anzubieten? Die Lizenz bietet im Prinzip die gleichen Möglichkeiten (also Nutzung in proprietären Anwendungen/ Veränderungen im Source verfügbar machen), allerdings ist sie zur GPL kompatibel, ich darf also eine LGPL-Bibliothek in einem GPL-Programm nutzen. Im Prinzip würde ich mich viel lieber mit Programmieren als mit Softwarelizenzen beschäftigen, aber wenn ich dglOpenGL "einfach so" verwende, ist es sehr wahrscheinlich unzulässig .
Zuletzt geändert von koelzk am Sa Jun 20, 2009 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Das Problem mit LGPL ist, dass man dann die dglOpenGL als DLL anbieten müsste, weil das Einbinden von LGPL-Code in anderen Code meiner Auffassung den Code unter die LGPL bringt, da man sicherstellen muss, dass der User eine veränderte Form des LGPL-Codes benutzen kann. Bei einer DLL tauscht er sie einfach aus, bei direktem Linken müsste er neukompilieren.
Das Disqualifiziert die LGPL für die dglOpenGL.pas. SDL umschifft dies übrigens indem sie das direkte Linken explizit erlauben.
Bzw. der "offizielle Erlaubnis":
Hier sollten sich mal Phobeus bzw. Lossy äussern!
(Auch wenn ihr nur schreiben müsst: "Das oben Gesagte stimmt". )
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Ich würde sagen, dass eine parallele Veröffentlichung des Headers unter GPL kein Problem sein sollte.
Der Code ist ja eh schon offen.
Allerdings sollte dies nur eine Alternative sein. GPL allein wäre für mich ein NoGo da viel zu restrektiv in der Wirkung. Aber DualLicensing ist eine gute Möglichkeit.
Lossy hat denk ich den größten Anteil am Header und sollte deshalb noch seinen Senf dazu geben.
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For my openal header i use a mpl/gpl/lgpl license (aka tri-license). More info on that one is available here: http://www.mozilla.org/MPL/boilerplate-1.1/ .
That way the header does not affect the license a programmer wants to use. Or so i believe as i am not a lawyer.
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Du kannst deine Software unter Apache2.0 Lizenz stellen, diese Lizenz ist sehr beliebt, wenn man mehrere Lizenzmodelle zusammen führen muss, da es zu allen bisher genannten kompatibel ist.
Apache2.0 ist offiziell zu gpl/lgpl kompatibel und stopt die Lizenzinfizierung, also kann man sein code Apache2.0 lizensieren und darf dann gpl/lgpl und andere Lizenzen zusammen verwenden. Was nicht geht, ist wenn andere Projekte in dem gpl/lgpl code verwendet werden.
Ich benutze dieses Lizenzmodell, weil ich so openal,zlib,lua und noch 1-2 weitere bibliotheken, die alle unter unterschiedlichen Lizenzen stehen, legal zusammen verwenden kann. Nachteil, man hat eigentlich nur noch 1 Recht und die mit namen fest vorgeschriebende readme file darf nicht entfernt werden, da dort deine credits quasi vermerkt sind. Der code ist frei verwendbar, erweiterbar, es müssen keine änderungen an den Erfinder weiter gegeben werden und code kann kommerziel verwendet werden.
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Ich denke die Kompatibilität zwischen GPL und APL funktioniert nur in eine Richtung. Ich darf also eine APL-Bibliothek in einem GPL-lizenzierten Programm nutzen. Ich darf allerdings nicht (da bin ich mir relativ sicher) eine GPL-Bibliothek in einem APL-lizenzierten Programm verwenden, denn dann würden ja die "strengeren" Anforderungen der GPL durch das vergleichsweise lasche "Mach mit dem Code, was du willst, aber nenn die Authoren und Veränderungen" der APL außer Kraft gesetzt.
Soweit ich weiß, wird zum Beispiel bei Mozilla inzwischen alle Software unter drei möglichen Lizenzen angeboten (MPL/GPL/LGPL), damit man solchen Inkompatibilitäten aus dem Weg geht. Ich hab auch schon mit dem Gedanken gespielt, meine Software wieder unter MPL zu stellen. Dazu müsste ich aber genutzte GPL-Bibliotheken durch anderen Code ersetzen und es ich könnte auch zukünftig keinen GPL-lizenzierten Code mehr verwenden.
Alles ziemlich kompliziert.
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koelzk hat geschrieben:
Ich denke die Kompatibilität zwischen GPL und APL funktioniert nur in eine Richtung. Ich darf also eine APL-Bibliothek in einem GPL-lizenzierten Programm nutzen. Ich darf allerdings nicht (da bin ich mir relativ sicher) eine GPL-Bibliothek in einem APL-lizenzierten Programm verwenden, denn dann würden ja die "strengeren" Anforderungen der GPL durch das vergleichsweise lasche "Mach mit dem Code, was du willst, aber nenn die Authoren und Veränderungen" der APL außer Kraft gesetzt.
Da hat koetzk recht. Die APL ist mit der GPL kompatibel, da sie sich dieser unterordnet. Die GPL ordnet sich selbst aber keiner unter und ist deshalb zu allen Lizenzen inkompatibel die die Bereiche anders Regeln welche von der GPL bereits anders geregelt werden.
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Aber habe ich mal erwähnt wie sinnlos ich dieses ganze GPL, LGPL, MPL, BLUBBPL zeug finde..?
Spricht irgendwas dagegen den dglOpenGL Header einfach komplett Lizenz-los zu veröffentlichen? Wozu braucht man da eine Lizenz?
Wie schon erwähnt darf ihn doch sowieso jeder nach belieben benutzen.. und nur wegen dem kram "Wenn du was veränderst wollen wir das haben!" da ne lizenz drauf zu packen finde ich sinnlos.. Jemand der was ändert und das mitteilen möchte wird das auch so tun - alle anderen werden es auch wenn es die lizenz sagt einfach lassen.
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Mh, Lizenzlos bedeutet in Deutschland sowas wie "all rights reserved". und Public Domain ist afaik in D auch nicht (vollständig) möglich.
Gruß Lord Horazont
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Das ist dann quasi die BSD Lizenz.
Nebenbei hast du da einen wichtigen Punkt vergessen. Es geht immer auch um Haftung. Nur weil du jemanden etwas schenkst, heißt dass noch lange nicht, dass der dich wegen einem bösen Fehler im Code nicht vor Gericht ziehen kann.
Irgendwo im Code ein "format C:" vergessen auszukommentieren (ich machs mal plakativ) und schon kann er dich für z.B. Geschäftsausfälle haftbar machen.
Lizenzen sorgen dafür, dass du in D nur wirklich minimal Haften musst. (Wobei das oben "grob Fahrlässig" sein dürfte und du da in jedem Fall haften musst.)
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