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ACHTUNG: Es ist nicht vorgesehen, die DGLOpenGL.pas mit dieser Lizenz zu veröffentlichen. Diese bleibt unter ihrer bisherigen Lizenz.
EDIT: Wer auf der Suche nach einer Lizens ist, sollte einen Blick in diese Übersicht werfen: http://www.osscc.net/de/licenses.html. Hier wird die Apache Lizens, sowie die CDDL (quasi-Nachfolger der MPL) empfohlen. :EDIT
Ich möchte hier mal eine erste Version der DGL Beta Lizenz vorstellen. (Die Alpha Lizenz, so nenn ich die jetzt mal, hatte Lossy mal gepostet.)
Diese Lizenz soll eine Freeware, closed source, kommerziell verwendbare Lizenz werden. Die Lizenz kann für Quellcode genauso wie für Binärdateien (z.B. Programme) verwendet werden. Bilder bzw. ähnliche Medien wurden in Version 0.6 ausgenommen da dafür die CreativeCommons geeigneter sind.
Was denkt ihr über diese erste Formulierung:
DGL Beta Lizenz hat geschrieben:
DGL Beta Lizenz Version 0.6 =========================== Eine aktuelle Version dieser Lizenz finden sie unter
1. Lizenzobjekt --------------- Die Lizenz bezieht sich auf <Name des Programms/der Library/der Datei> im weiteren als Lizenzobjekt (LO) bezeichnet.
2. Ursprung ----------- Der Ursprung des Lizenzobjekts ist: <URL Angeben oder Firma bzw. Schöpfer mit Realname>
3. Pflichten ------------ 3.1: Es muss bei der Weitergabe des LO eine Kopie dieser Lizenz beigelegt werden. Falls das Lizenzobjekt aus einer oder mehreren Textdateien oder Quellcodedateien besteht, kann Ziffer 3.1 auch dadurch erfüllt werden, indem dieser Lizenztext in den Dateien eingebunden wird (z.B. als Headerkommetar). 3.2: Sie müssen den Ursprung des LO den Nutzern bekannt geben. 3.3: Sie müssen bei der Verwendung des LO, oder einem mit dem LO erstellten Produkts, den Namen des LO erwähnen. Zum Beispiel mittels eines "About"-Menüs oder durch Beilage einer Textdatei. Anstatt des Namens des LO kann auch der Name einer Objektsammlung angegeben werden, welche das LO selbst enthält. Ziffer 3.3 entfällt wenn das LO eine Quellcodedatei ist, welche diesen Lizenztext enthält (z.B. als Header). 3.4: Sie müssen dem Nutzer deutlich machen, dass das Lizenzobjekt kostenlos ist. 3.5: Änderungen am LO müssen ebenso dieser Lizenz unterliegen. 3.6: Erweiterungen des LO, welche in eigenen Dateien gekapselt sind, können anders lizensiert werden, solange dies die Lizens des LO selbst nicht beeinträchtigt. 3.7: Werden Bestandteile des LO in andere Dateien kopiert, müssen diese Dateien ebenfalls unter diese Lizenz gestellt werden.
4. Empfehlungen --------------- 4.1: Änderungen und Erweiterungen, welche für andere Lizenznehmer von Nutzen sein könnten, sollten veröffentlicht werden. Empfohlen wird dazu, dem ursprünglichen Entwickler(siehe Ziffer 2.) die Änderungen und Erweiterungen zu übermitteln.
5. Rechte --------- 5.1: Das LO darf zusammen mit anderen Objekten verwenden werden, solange die Lizenz des LO nicht geändert wird. 5.2: Das LO darf in kommerziellen und nicht kommerziellen Projekten eingesetzt werden. 5.3: Das LO darf in Closed Source Projekten (unter Beachtung von Ziffer 3.) eingesetzt werden.
6. Gewährleistung ----------------- Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart, bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Haftung ---------- Über die in Ziffer 6 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Edit 1: Rechtschreibung Edit 2: Sonderfall Quelltext Edit 3: Haftungsausschluss ergänzt Edit 4: Haftung und Gewährleistung an deutsches Recht angepasst. Überarbeitung nach Rücksprache mit einem Juristen. Edit 5: Hinweis auf Grenzen der Lizenzgültigkeit.
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Zuletzt geändert von Flash am Mi Feb 04, 2009 23:34, insgesamt 6-mal geändert.
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"3.4: Sie müssen dem Nutzer deutlich machen, dass das Lizensobjekt kostenlos ist. " Das heißt ja dann, dass man im Aboutdialog auch schreiben muss "Benutzt die kostenlose dglOpenGL.pas", seh ich das richtig?
"Der Punkt 3.3 entfällt bei Quellcodedateien, welche diesen Lizenstext enthalten. " Da bin ich mir nicht sicher ob man das so stehenlassen sollte. Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich klingt das so, als ob es ausreichen würde, diese Lizenz in irgendeinem eigenen Quelltext zu verwenden und dann fällt der komplette Punkt 3.3 weg... Auch solltest du deutlich machen, dass diese Quelltextdateien mitgeliefert sein sollten, denn sonst fällt 3.3 ja auch weg, wenn man den Header einfach nur mit Lizenztext drin benutzt, der beim Kompilieren natürlcih entfällt.
Ansonsten gut, nur tausch mal bitte deine s am Ende gegen z aus. Ich hab ja sonst nix gegen Rechtschreibfehler (meine Deutschlehrer dummerweise schon :-/), aber hier sollte das vielleicht nicht sein .
Gruß Lord Horazont
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@Noeska: Ehrlich gesagt sind mir diese Lizenzen zu groß. Ich weiß gar nicht was alles drinnen steht und welche Folgen die Lizenz für mich hat.
@Lord H.: Wenigsten konsistent falsch
Aber mal zu deinen Anmerkungen:
bez. 3.4: Wenn die DGLOpenGL.pas unter dieser Lizenz stände (was sie im moment nicht tut), dann könnte in einem About Menü zum Beispiel stehen: "Nutzt die DGLOpenGL.pas. Kostenlos zu finden unter http://delphigl.com.
Wenn du jetzt 3-4 solcher Dateien hast, die als Quellcode unter der Lizenz stehen, dann kannst du die auch als Quellcodebündel (Paket) anbieten und im About nur noch auf dieses Bündel hinweisen.
bez. 3.3: Wenn du nur die kompilierten Objekte weiter gibst, musst du die Lizenz dazu legen. Wenn du Quellcode weiter gibst, wo die Lizenz im Header steht, dann nicht. Ich hab den Text oben entsprechend angepasst.
Wenn man eine Quelldatei in seinem Code benutzt und diese übersetzt in ein Binary dann tritt der Fall "oder einem mit dem LO erstellten Produkts" in Kraft.
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Also mir gefällt die Lizenz ganz gut. Auch wenn der Nutzer nur konjunktivisch verpflichtet ist seine Änderungen und Verbesserungen weiterzugeben, so werden das auf jeden Fall schonmal mehr leute machen als bei der MIT-Lizenz
http://de.wikipedia.org/wiki/MIT-Lizenz
Zwar wird die beiliegende Textdatei auch so schon meist unauffindbar gut versteckt, aber der findige findets trotzdem
Wie ist das dann eigentlich mit ner selbsterstellten Lizenz? Wie wird die dann überhaupt gültig? Oder vertraut man dann einfach darauf, das sich jeder daran hällt? Wobei es hier ja nur sehr wenig gibt, woran man sich nicht halten könnte....
mfg grey
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Eine Lizenz ist immer ein Willensausdruck. Wenn dein Wille mit dem von der Mozilla Foundation übereinstimmt kannst du ihre Lizenz verwenden. Wenn es eher mit dem Geschäftsgebaren von Microsoft übereinstimmt, dann kannst du dich ja von der Eula inspirieren lassen.
Durchsetzen muss man in jedem Fall die Lizenz mit Anwälten. Deine selbstgeschriebene genauso wie die Eula.
EDIT: Ich habe mir den Haftungsausschluss aus der MIT Lizenz mal durchgelesen. Ich denke der ist tauglich und sollte mit rein.
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Jap, der Haftungsausschluss ist auf jeden Fall ne gute Idee.
Gruß Lord Horazont
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Registriert: Sa Nov 24, 2007 11:59 Beiträge: 116
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Ich hoffe mal, dass der DGL-Header nie unter dieser Lizenz stehen wird. Die scheint mir irgendwie recht unfrei zu sein. Das würde OpenSource-Projekte mit dem Header und die Verwendung von SDL praktisch ausschließen. Oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?
Was mich wundert, ist, dass in der Lizenz von Quellcode die Rede ist, die Lizenz aber closed source sein soll.
Was ich jedoch gut finde, sind die Punkte 4.1 und 4.2. Der ursprüngliche Entwickler hat dann ja auch etwas davon, wenn sein Projekt weiterentwickelt wird.
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Diese Lizenz soll den DGL Mitgliedern zur freien Verfügung stehen. Der DGL Header soll nicht mit dieser Lizenz veröffentlicht werden. Die aktuelle Lizenz ist denke ich Ok.
Nebenbei: Closed Source ist möglich, nicht verpflichtend.
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Registriert: Di Okt 03, 2006 14:07 Beiträge: 1277 Wohnort: Wien
Sehe ich das jetzt richtig, Du schlägst uns eine Lizenz vor, die wir verwenden können, wenn wir ein Programm - sei es jetzt proprietär oder OpenSource - herausgeben wollen? Es ist sozusagen als Hilfestellung gemeint?
Du versuchst Dich an der Juristerei.....
Dann musst Du mir aber auch sagen, was passiert, wenn einer gegen die "Sie sollen" Regel verstößt.
Bei "Sie müssen" (es treten die normalen Rechtsfolgen bei Lizenzverstößen ein) und "Sie dürfen" (keine Rechtsfolgen sind zu erwarten) ist alles klar.
Traude
Registriert: Do Dez 05, 2002 10:35 Beiträge: 4234 Wohnort: Dortmund
Flash hat geschrieben:
(Die Alpha Lizenz, so nenn ich die jetzt mal, hatte Lossy mal gepostet.)
Hatte ich das? Das Einzige woran ich mich erinnere ist die Lizenz von ZLib. Unter der ich auch meine Fonts gestellt habe. Wobei ich da evtl auch finde, dass es einen englischen Lizenztext geben müsste.
Lizenzen Allgemein: Ich denke da kommt es immer darauf an wofür man die Lizenzen braucht. Und so wie ich das sehe bezieht sich diese Lizenz eher auf eine Unit(s) bzw eine Bibliothek. Also wenn ich zum Beispiel eine Freeware machen würde, dann wäre die Lizenz nicht ganz das Richtige, da ich natürlich außdrücklich verbieten würde, dass es auch nur in irgendeiner Form verändern werden dürfte. Sonst hätte ich den Code ja offen gelegt.
Aber wenn die Lizenz alles hat was man braucht und nicht zu viel. Warum nicht. Wobei mich persönlich da der Nennungszwang etwas stört. Aber das ist wohl reine Geschmackssache.
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@Traude; Du hast das richtig gedeutet.
Es heißt nebenbei: "Sie sollten" nicht "Sie sollen". Ist also konjunktiv und damit eine nicht verpflichtende Aufforderung.
@Lossy:Es ist auch für Programme gedacht wie z.B. einem Texturfont Generator oder einem Spiel.
Wobei man natürlich bei einem Spiel das dekompilieren und verändern ausschließen können sollte. Wäre wohl ein Fall für eine zweite Lizenz, welche diese hier um einen Punkt erweitert.
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Der Text wurde, nach einer kurzen Einsichtnahme durch einen Juristen bei mit in der Firma, etwas überarbeitet. So war z.B. der haftungsauschluss für Deutschland ungültig. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzliche Schäden können nicht ausgeschlossen werden.
Wenn also jemand einen Virus unter diese Lizenz stellt, kann er sich nicht vor Verfolgung schützen.
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Durch zufall bin ich heute über die Creative Commons Lizenzen gestolpert.
Von denen gibts viele interessante Varianten: http://creativecommons.org/licenses/
Registriert: Do Sep 02, 2004 19:42 Beiträge: 4158
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Die klingt gut. Ist es dann auch möglich, dglOpenGL closed-source zu verwenden? Muss das verwendende Projekt auch unter den CC stehen? Das geht daraus nicht hervor finde ich.
Gruß Lord Horazont
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